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Apotheken-Notdienst




Natürlich ist es beruhigend zu wissen, dass im Bedarfsfall immer eine Apotheke in der Nähe erreichbar ist, aber man muss auch wissen welche.

Sie möchten wissen, wann Ihre Apotheke an Wochenenden, Feiertagen und Nachtzeiten zu erreichen ist? Den aktuellen Notdienstplan erhalten Sie unter Eingabe der PLZ 88171 hier:

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Apotheken-Notdienst

Schon der Name zeigt, dass es sich um etwas besonderes handelt, nämlich um ein Angebot für eine Notsituation, eine plötzliche Erkrankung oder starke Schmerzen, Ereignisse, die einen dringenden Bedarf an Arzneimitteln und fachlicher Beratung hervorrufen. Und das natürlich auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Die Apotheken sind auch zu diesen Zeiten ein verlässlicher Ansprechpartner. Das ganze Jahr über sind sie rund um die Uhr für die Bevölkerung erreichbar.

Der Notdienst (oder auch die Dienstbereitschaft) der Apotheken ist gesetzlich geregelt: Die Apothekenbetriebsordnung verpflichtet die Apotheken zur permanenten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind immer einige Apotheken auch außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten geöffnet, bzw. sind im Bedarfsfall zu erreichen und zur Abgabe von Arzneimitteln verpflichtet.

Alle Apotheken in Bayern sind an der Regelung beteiligt und wechseln sich mit dem Notdienst ab. Welche Apotheken jeweils zur Dienstbereitschaft verpflichtet sind, legt die Landesapothekerkammer Bayern unter Berücksichtigung der Entfernung der einzelnen Apotheken voneinander fest. Damit soll erreicht werden, dass die zurückzulegenden Wege für die Bevölkerung bestimmte Höchstentfernungen nicht überschreiten.


Aber wie auch der Name schon sagt:

Notdienst ist Sonderdienst!

Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten, in Bayern also in der Zeit vor 6:00 Uhr und nach 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, ist für die Inanspruchnahme des Notdienstes eine Gebühr von 2,50 € zu entrichten. Wenn der 24. oder der 31. Dezember auf einen Werktag fällt, gilt die vorgenannte Regelung bereits nach 14:00 Uhr.



Weitere wichtige Telefonnummern




Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116117

(24 Stunden rund um die Uhr erreichbar)


Vor Feiertagen gilt die Wochenendregelung also Bereitschaftsdienst ab 18 Uhr bis 8 Uhr, ebenso an Rosenmontag, Fachingsdienstag, 24.12. und 31.12.

Aufgrund der Vielzahl von Dienstbereichen kann es regionale Unterschiede geben. Hierfür geben Ihnen die Vermittlungs- und Beratungszentralen jederzeit Auskunft. Ebenso können Sie auch ihren Hausarzt fragen, diesem ist die regionale Regelung ebenfalls bekannt.


Zahnärztlicher Notdienst Bayern / Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern

In Bayern gibt es einen eingeschränkten Zahnärztlichen Notdienst. Die Organisation und Bekanntgabe ist unterschiedlich gehandhabt. Hilfe finden Sie in der öffentlichen Presse, bei Ihrem Hauszahnarzt (ggf. Anrufbeantworter) oder bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Internetseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern:

Kassenzahnärztliche Vereinigung

(Informationen finden Sie auf dieser Seite)

"Zahnärztliche Notdienste Bayern" !

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Giftnotrufe, Vergiftungszentralen

Giftnotruf München: 089/19240