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Sie haben Fragen an uns? Viele wichtige Themen haben wir hier bereits aufgegriffen, um Ihnen vorab einige dieser Fragen zu beantworten. Sprechen Sie uns auch im Kundengespräch gerne darauf an.

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Beratung in der Apotheke

Aufgrund unserer Ausbildung, sind wir kompetente Ansprechpartner für wichtige Fragen aus den Bereichen Gesundheit und Arzneimittelversorgung. Ihre Fragen werden mit großer Sorgfalt beantwortet. Die Beratung erfolgt unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes unserer Kunden und der einzunehmenden Medikamente. Bei uns wird Aufklärung großgeschrieben. Zu einer guten Beratung gehört: den Kunden über mögliche Nebenwirkungen, Über- und Unterdosierungen, Zeitpunkt und Dauer der Einnahme aufzuklären. Wir informieren Sie auch darüber, welche freiverkäuflichen Arzneimittel empfehlenswert sind. Gute Beratung bedeutet aber auch, auf preisgünstige und ähnlich wirkende Arzneimittel hinzuweisen; mit dem Ziel, die Gesundheit und die Lebensqualität auf Dauer zu normalisieren.

Tips für eine gute Beratung

Erläutern Sie Ihre Beschwerden so genau wie möglich. Geben Sie Auskunft darüber, seit wann, wie lange und in welcher Häufigkeit die Erkrankung auftritt. Teilen Sie uns mit, welche Medikamente Sie einnehmen. Fragen Sie bei rezeptfreien Medikamenten auch nach Alternativen. Erkundigen Sie sich stets nach den Einnahmerisiken (Nebenwirkungen). Lassen Sie sich die Dosierung und die Arzneimitteleinnahme erklären. Benachrichtigen uns, wenn Sie Medikamente nur mit einem bestimmten Inhaltsstoff bevorzugen. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Fragen, die unbeantwortet bleiben, erhöhen die Gefahr, dass ein Fehler bei der Anwendung auftreten könnte.

Rezepturherstellung in unserer Apotheke

Neben einer umfassenden Arzneimittel- und Gesundheitsberatung, bieten wir auch die individuelle Herstellung von Salben und Rezepturen an. Rezepturen werden speziell auf die persönlichen Bedürfnisse des jeweiligen Patienten abgestimmt und in unserer Apotheke hergestellt.

Arzneimitteleinnahme

Laut Statistik nimmt jeder fünfte Patient seine Arzneimittel nicht so ein, wie es der Beipackzettel empfiehlt oder wie der Arzt es verordnet hat. Auch der Zeitpunkt der Einnahme kann für die Wirkung eines Medikamentes entscheidend sein. Wird ein Arzneimittel falsch eingenommen, kann es passieren, dass es nicht ausreichend oder gar nicht wirkt.

Folgende Hinweise sollten Sie unbedingt beachten:

Medikamente mit ausreichend Wasser einnehmen

Tabletten, Kapseln oder Dragees wirken am besten, wenn sie mit ausreichend Wasser geschluckt werden. Ausreichend bedeutet mindestens ein Glas Wasser . Wenn Sie Ihre Tabletten mit Wasser einnehmen, können Sie nichts falsch machen. Anders sieht es bei Milch, koffein- und gerbstoffhaltigen Flüssigkeiten (Kaffee, Cola-Getränke, schwarzer, grüner oder Mate-Tee) aus. Sie können die Wirkung eines Arzneimittels verstärken oder abschwächen. Dasselbe gilt für Fruchtsäfte oder alkoholische Getränke.

Vor, nach oder zum Essen? Medikamente zur richtigen Zeit

Ein Glas Wein auf nüchternen Magen oder zum Essen: Die Wirkung ist eine andere. Ebenso verhält es sich mit Medikamenten – es ist entscheidend, ob Sie ein Medikament vor, nach oder zu den Mahlzeiten einnehmen. Halten Sie sich an die Empfehlung im Beipackzettel oder an die Anweisungen des Arztes oder Apothekers. Manche Wirkstoffe können den Verdauungstrakt reizen, wenn sie auf nüchternen Magen eingenommen werden. Sie sollten zu den Mahlzeiten eingenommen werden, damit der Magen nicht unnötig belastet wird. Bei anderen Medikamenten, die schnell wirken sollen, wird die Einnahme auf nüchternen Magen empfohlen. Die Angabe „vor dem Essen“ im Beipackzettel bedeutet, dass die Arznei etwa eine Stunde vor der Mahlzeit eingenommen werden soll. „Nach dem Essen“ heißt: zirka zwei Stunden nach einer Mahlzeit.

Vergessene Einnahme, was nun?

Manche Medikamente sollen dreimal täglich oder öfter eingenommen werden. Im Alltag passiert es gelegentlich, dass eine Einnahme vergessen wird. Hier besteht die Gefahr, dass das Medikament nicht ausreichend wirkt Die empfohlenen Einnahmezeiten sollten ernst genommen werden. Eine vergessene Einnahme sollte jedoch nicht dadurch kompensiert werden, dass beim nächsten Mal die doppelte Dosis genommen wird. Fragen Sie in solchen Fällen Ihren Arzt oder Apotheker.

Der Beipackzettel

Ein eng gefaltetes Blatt mit schwer verständlichem Text, meist auch noch klein gedruckt – es gibt zahlreiche Gründe, warum viele Menschen keine Lust haben, Beipackzettel zu lesen. Doch die Zeit dafür sollten Sie sich nehmen. Denn der Beipackzettel informiert Sie ausführlich über das entsprechende Arzneimittel, seine Wirkung und mögliche Risiken, damit Sie es richtig anwenden. Der Aufbau des Beipackzettels und viele Formulierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Falls nötig, erklärt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker gerne, was Sie wissen möchten.

Ein Beipackzettel muss folgende Angaben enthalten:


Name des Arzneimittels

Der Markenname des Medikaments kann mit einem Zusatz versehen sein, der eine bestimmte Eigenschaft des Mittels angibt. So bedeutet zum Beispiel der Zusatz „forte“, dass es ein stark wirkendes Medikament ist, der Zusatz „mono“, dass es nur einen und „comp“, dass es mehrere Wirkstoffe enthält und der Zusatz „retard“, dass es über längere Zeit hinweg wirkt. Neben dem Namen stehen auch Darreichungsform und Wirkstoffmenge des Medikaments. Häufige Darreichungsformen sind Tabletten, Kapseln, Zäpfchen, Cremes, Salben und Lösungen. Die Menge des Wirkstoffs pro Tablette, Zäpfchen etc. in Milligramm geben Zahlen wie 200, 400 oder 600 an.


Zusammensetzung

Unter diesem Punkt sind sowohl der oder die Wirkstoffe des Medikaments aufgeführt, die für dessen medizinische Wirkung verantwortlich sind, als auch die sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, zum Beispiel Trägerstoffe. Einige dieser Hilfsstoffe haben wichtige Funktionen. So überdauert zum Beispiel die Schutzhülle mancher Kapseln die Magensäure und gibt den Wirkstoff erst im Darm frei. Deshalb ist es wichtig, Medikamente vor der Einnahme nicht unsachgemäß zu zerkleinern.


Anwendungsgebiet

Hier erfahren Sie, bei welchen Krankheiten das Medikament angewandt werden darf.


Gegenanzeigen

Hier steht, bei welchen Krankheiten oder Lebensumständen das Medikament nicht eingenommen werden darf. Schwangerschaft und Stillzeit werden an dieser Stelle häufig aufgeführt.


Vorsichtsmaßnahmen/Warnhinweise

Manche Medikamente beeinträchtigen das Reaktionsvermögen. Hier finden Sie beispielsweise Hinweise auf die Fahrtüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen.
Wechselwirkung mit anderen Mitteln. Es gibt Medikamente, die die Wirkung anderer Medikamente verstärken, abschwächen oder sogar aufheben. Manchmal werden hier auch Lebensmittel aufgeführt. Aluminiumhaltige Magenmittel sollen beispielsweise nicht mit Fruchtsäften eingenommen werden.


Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung

Hier finden Sie wichtige Tipps zur Einnahme: Wie, wann und über welchen Zeitraum soll das Medikament eingenommen werden? Vor, zu oder nach den Mahlzeiten? Was ist zu tun, wenn die Einnahme vergessen oder zu viel beziehungsweise zu wenig davon eingenommen wurde? Falls der Arzt andere Angaben zu diesem Punkt gemacht hat, sind diese zu befolgen.


Nebenwirkungen

In dieser Rubrik müssen alle beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen angegeben sein, auch wenn sie ganz selten vorkommen. Die Formulierungen sind vorgegeben und verschlüsselt. Wenn Sie beispielsweise lesen: „Gelegentlich treten Kopfschmerzen auf“, heißt das: von 1.000 behandelten Patienten klagten ein bis zehn Patienten über Kopfschmerzen.


Hinweise undAngaben zur Haltbarkeit

Medikamente sollen kühl, dunkel und trocken aufbewahrt werden. Besondere Aufbewahrungshinweise, beispielsweise ob eine Lagerung im Kühlschrank erforderlich ist, werden an dieser Stelle aufgeführt. Neben Angaben zum Verfallsdatum stehen in dieser Rubrik auch Informationen zur Haltbarkeit nach Anbruch der Packung. Zahlreiche Medikamente dürfen nur über einen bestimmten Zeitraum benutzt werden.

Was versteht man unter Gegenanzeigen?

Wenn Ihr Arzt von Gegenanzeigen oder Kontraindikationen spricht, dann meint er, dass Sie das Medikament aufgrund bestimmter Umstände nicht anwenden dürfen. Zum Beispiel sind manche Medikamente für Kinder nicht geeignet. Auch eine akute Erkältung, eine chronische Krankheit wie Rheuma oder andere Medikamente, die bereits regelmäßig eingenommen werden, können Gegenanzeigen sein.

Ein Beispiel: Bei Schmerzmitteln mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure wird unter dem Punkt „Gegenanzeigen“ unter anderem „Magengeschwür“ genannt, weil dieser Wirkstoff als Nebenwirkung Magenbeschwerden hervorrufen kann, die bei einem Magengeschwür bedrohlich sein können. Sie sollten in diesem Fall ein anderes Schmerzmittel nehmen.

Was versteht man unter Wechselwirkungen?

Dass Medikamente nicht mit Alkohol hinuntergespült werden sollen, ist naheliegend. Aber auch beispielsweise Milch, Tee, Grapefruitsaft oder die gleichzeitige Einnahme anderer Medikamente können die Wirkung bestimmter Arzneimittel hemmen oder steigern. Man spricht dann von einer Wechselwirkung oder Interaktion.

Ein Beispiel: Medikamente mit Nifedipin zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit sollten nicht zusammen mit Grapefruitsaft eingenommen werden, denn dieser verstärkt die Wirkung des Medikaments. Zu niedriger Blutdruck, schneller Herzschlag und Kopfschmerzen können die Folge sein.

Im Beipackzettel finden Sie die Angaben zu Wechselwirkungen des Medikaments mit anderen Arzneimitteln oder Lebensmitteln.

Was sind Nebenwirkungen?

Nebenwirkungen können, müssen aber nicht auftreten. Um dem Patienten eine Vorstellung davon zu geben, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Nebenwirkung auftritt, wird diese nach der festgestellten Häufigkeit angegeben. Laut Gesetzgeber müssen im Beipackzettel bei einer nachgewiesenen oder geschätzten Häufigkeit von Nebenwirkungen folgende Formulierungen verwendet werden:

Häufigkeit von Nebenwirkungen:

Sehr häufig: betroffen ist mehr als einer von 10 Behandelten
Häufig: betroffen sind 1 bis 10 von 100 Behandelten
Gelegentlich: betroffen sind 1 bis 10 von 1.000 Behandelten
Selten: betroffen sind 1 bis 10 von 10.000 Behandelten
Sehr selten: betroffen ist einer oder weniger von 10.000 Behandelten einschließlich Einzelfälle

Ein Beispiel: Wenn von 100 Testpersonen zwei bei der Einnahme eines Medikaments Magenschmerzen bekommen – das sind zwei Prozent – wird diese Nebenwirkung als häufig bezeichnet. 98 Testpersonen waren in diesem Fall jedoch beschwerdefrei.

Was sind Einnahmeempfehlungen?

Manche Arzneimittel soll man vor oder nach dem Essen einnehmen. Diese Angaben sind allerdings etwas missverständlich: So beseutet z.B. der Hinweis "Einnahme nach dem Essen" nicht, daß das Medikament sofort nach dem letzten Bissen, sondern etwa eine halbe bis eine Stunde danach einzunehmen ist. Dieser zeitliche Abstand gilt - in dem Fall natürlich vorher - auch bei der Empfehlung "Einnahme vor der Mahlzeit".

Was hat es mit der Dosierungsanleitung auf sich?

Die Dosierungsanleitung muß ganz besonders sorgfältig gelesen werden. Hinweise wie z.B. "Tabletten unzerkaut schlucken" sollten ebenso strikt befolgt werden wie Angaben zur Dosierung, Häufigkeit und Dauer der Einnahme. Falls der Arzt eine besondere Dosierung verordnet, gilt natürlich diese.

Grünes Rezept - Was ist das?

In vielen Fällen werden nicht-rezeptpflichtige Medikamente nicht mehr von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dadurch werden auch Medikamente von der Erstattung ausgeschlossen, die sich bei bestimmten Therapien bewährt haben. Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen, die in den so genannten Arzneimittel-Richtlinien aufgeführt sind.

Für alle Medikamente, die tatsächlich nicht mehr erstattet werden, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) ein so genanntes "Grünes Rezept" entwickelt und den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt. Die Gestaltung des Rezeptes orientiert sich an den Rezeptvordrucken, die den Versicherten wohlbekannt sind - mit einem wesentlichen Unterschied: Es ist grün.

Ein Grünes Rezept dient folgenden drei Zielen:

  • Es soll dem Patienten mitteilen, dass die Anwendung des so verordneten Medikamentes zwar medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

  • Es soll eine Merkhilfe für den Patienten bezüglich Name, Wirkstoff, Darreichungsform, Packungsgröße etc. sein.

  • Es dient als Beleg für eine "außergewöhnliche Belastung" bei der Einkommensteuererklärung im Sinne der Abgabenordnung.

Ein Grünes Rezept bedeutet für den Patienten keine Verpflichtung, es einzulösen. Wenn der Patient in der Apotheke ein anderes Präparat kaufen möchte, dann kann er das Rezept natürlich verfallen lassen, ohne daraus finanzielle Nachteile zu erleiden. Eine Diskussion um "Aut idem" stellt sich hier nicht.

Was bedeutet "Aut idem" auf Ihrem Rezept?

Seit dem 23. Februar 2002 suchen im Regelfall Apotheker nach den Vorgaben des Arztes unter den wirkstoffgleichen Nachahmer-Präparaten, den so genannten Generika, ein Mittel aus dem unteren Preisdrittel aus, das "mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist". Mit dieser, auch unter dem Namen Aut-idem (lateinisch für: "oder dasselbe") bekannten Regelung, sollen nach Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums rund 250 Millionen Euro (etwa 489 Millionen Mark) eingespart werden. Wirkstoffe, Dosierung, Darreichungsform und Packungsgröße gibt weiterhin der Arzt vor. Bisher durfte der Apotheker im Nacht- und Notdienst die aut-idem-Regelung bereits anwenden und ein verordnetes Mittel ersetzen, wenn er das verschriebene nicht vorrätig hatte.

Medikamente - Mit oder ohne Rezept?

Krankheiten gezielt bekämpfen

In Deutschland kann man nicht jedes Medikament einfach und überall kaufen. Das hat seine guten Gründe: Einerseits ist der Beratungsbedarf bei Arzneimitteln hoch. Wer weiß schon, welches Medikament für seine Magenschmerzen gut ist, ob es besser Kautabletten oder ein Gel zum Einnehmen sein sollte und wann und wie oft man das Medikament einnehmen muss? Hier ist ganz klar die Beratung von Arzt oder Apotheker gefragt - um Sicherheit beim Arzneimittelgebrauch zu bekommen und Neben- wie Wechselwirkungen zu vermeiden.

Starke Wirkung braucht starke Beratung aus der Apotheke

Je nach Anwendung, Darreichungsform oder Wirkstoffkonzentrierung kennt der deutsche Arzneimittelmarkt verschiedene Formen der Medikamentenabgabe. Hinter verschreibungspflichtigen und rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbirgt sich das Gleiche: Sie dürfen nur vom Arzt verordnet werden. Dies geschieht per Rezept - einem Formular, das neben Patientendaten wie Name, Alter, Wohnort und Krankenkasse die vom Arzt verschriebenen Arzneimittel enthält. Die verschriebenen Medikamente erhält man nur in der Apotheke.

Apothekenpflichtige Arzneimittel sind zwar rezeptfrei, sie dürfen aber nur über die Apotheke abgegeben werden. Hier handelt es sich um Produkte, die noch fachliche Beratung benötigen. Die apothekenpflichtigen Arzneimittel stehen grundsätzlich hinter der Verkaufstheke - um zu erreichen, dass Kunden sie nur mit fachlicher Beratung kaufen können.

Die dritte Gruppe sind frei verkäufliche Arzneimittel mit nur schwach wirksamen Bestandteilen. Sie können auch von Drogerien oder Supermärkten vertrieben werden. Zu den frei verkäuflichen Arzneimitteln zählen viele Tees, Vitaminpräparate, Mineralstoffe oder allgemein Medikamente mit Pflanzenextrakten - doch auch bei solchen Arzneimitteln ist eine qualifizierte Beratung sinnvoll.

Ob ein Präparat rezept- oder apothekenpflichtig ist oder nicht, entscheidet eine Expertenkommission des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Erstattung von Medikamenten

Die Kosten für rezeptfreie Medikamente werden grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie können also nicht mehr vom Arzt verschrieben werden - ebenso wie Medikamente, die der persönlichen Lebensführung dienen, z. B. potenzsteigernde Mittel, Schlankheits- oder Haarwuchsmittel.

Aber es gibt Ausnahmen: Für Kinder bis 12 Jahre, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre und bei schweren Erkrankungen, bei denen das Medikament zum Therapiestandard gehört, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel.

Medikamentenabgabe nur bei gültigem Rezept!

Wer vom Arzt ein Rezept bekommt, sollte darauf achten, dass es bestimmte Kriterien erfüllt, um tatsächlich auch gültig zu sein.

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigen Punkte aufgeführt:

Der Arzt gibt seinen Namen, seine Berufsbezeichnung sowie seine korrekte Anschrift an. Dies geschieht meist mit einem Stempel.

Es muss das Datum der Ausfertigung des Rezeptes eingetragen sein.

Der Name sowie das Geburtsdatum des Empfängers muss in der Verschreibung stehen.

Die Art des Arzneimittels (Fertigarzneimittel oder in der Apotheke angefertigte Arzneimittel: so genannte Rezepturen), die Darreichungsform und die Menge muss klar deklariert sein.

Zusätzlich muss auch noch die Gültigkeitsdauer der Verschreibung draufstehen.

Gesetzlich Versicherte haben längstens einen Monat nach Ausstellungsdatum Anspruch auf eine Kostenerstattung. Bei einigen Krankenkassen kann die Gültigkeit von dieser Regel abweichen. Versicherte können sich darüber bei ihrer Krankenkasse informieren.

Das Rezept muss vom ausstellenden Arzt eigenhändig unterschrieben sein. Zusätzlich sollte der Name der betreffenden Krankenkasse, deren Nummer sowie die Nummer des Versicherten und des Vertragsarztes draufstehen. Dies gilt auch für die so genannte Kennzahl des Versicherten. Diese gibt den jeweiligen Status an - also z. B. ob der Betreffende Angestellter ist.

Info: Die Apotheken dürfen bei einem fehlerhaften Rezept kein entsprechendes Arzneimittel abgeben!

Medikamente in der Schwangerschaft

Während der gesamten Schwangerschaft ist Vorsicht geboten, wenn es um die Einnahme von Medikamenten geht. Viele der heute angebotenen Medikamente sind nicht ausreichend darauf geprüft, ob sie eine schädliche Wirkung auf den Embryo ausüben. Besonders Medikamente, bei denen "Schwangerschaft" unter Gegenanzeigen aufgeführt wird, sollten nicht eingenommen oder sofort abgesetzt werden - im Extremfall kann es zu Missbildungen des Kindes kommen wie im Fall Contergan. Auch bei harmlosen Medikamenten kann es in bestimmten Abschnitten der Schwangerschaft zu Problemen kommen. Fragen Sie daher vor jeder Einnahme eines Medikamentes Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker um Rat

Trotzdem sollte man im Falle des Falles nicht vorschnell an einen Schwangerschaftsabbruch denken: Auch nach einer riskanten Therapie werden 90 Prozent der Kinder gesund geboren. Ruhe bewahren und den Arzt oder Apotheker um Rat fragen ist das hier beste Rezept. Im Zweifelsfall hilft eine Ultraschall-Feindiagnostik weiter.

Beipackzettel gut lesen

Auch Schwangere sollten den Beipackzettel aufmerksam studieren, bevor sie zu einem Medikament greifen. Sie werden feststellen, dass es für fast alle Krankheiten Medikamente gibt, die während Schwangerschaft und Stillzeit eingenommen werden dürfen.

Hausmittel in der Schwangerschaft

Häufig helfen auch einfache Hausmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft. Bei Kopfschmerzen können Entspannungsübungen und eine kühlende Kompresse Wunder bewirken. Verdauungsbeschwerden lassen sich durch die Umstellung der Ernährung auf mehr Ballaststoffe verbessern. Achten Sie auch auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Häufig leiden Schwangere unter einer verstopften Nase. Hier kann ein salzhaltiges Nasenspray Abhilfe schaffen.

Medikamente und Kinder - Hier ist Vorsicht geboten!

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen! Das gilt auch beim Umgang mit Medikamenten. Hier müssen Eltern besondere Sorgfalt walten lassen, denn es gelten ganz andere Regeln.

Babys nicht eigenmächtig Medikamente geben

Säuglingen und Kleinkindern sollte man niemals eigenmächtig Medikamente verabreichen oder die Dosierung verschriebener Medikamente ändern - schon eine einfache Kopfschmerztablette kann ernste Nebenwirkungen hervorrufen. Auch harmlose Medikamente können ein schwerwiegendes Krankheitsbild überdecken, so dass die richtige Behandlung verzögert wird. Sprechen Sie deshalb immer mit Ihrem Arzt oder Apotheker bevor Sie zu einem Medikament für Ihre Kinder greifen.

Medikamente gehören nicht in die Reichweite von Kindern

Was jeder weiß: Medikamente dürfen niemals in Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Manche Säfte schmecken süß und Kinder trinken heimlich davon, wenn sie in Griffhöhe stehen. Und sollten Kleinkinder sehen wie ihr Opa Tabletten nimmt, so kann der Nachahmungstrieb schlimme Folgen haben. Sollte Ihr Kind eigenmächtig ein Medikament eingenommen haben, muss es sofort zum Arzt!

Tipps für die Einnahme von Medikamenten bei Kindern

Das kennen alle Eltern: Kinder machen den Mund nicht auf oder spucken das Medikament wieder aus. Bei Kleinkindern ist es meistens problematisch, ihnen die verschriebenen Medikamente zu geben. Um Kindern Medikamente gut verabreichen zu können, gibt es denselben Wirkstoff in verschieden Formen - am besten bewährt haben sich Saft, Tropfen oder Zäpfchen. Wird das Arzneimittel geschluckt, enthält es oft auch einen für Kinder angenehmen Geschmacksstoff.

Hat der Arzt ein Medikament mit ungewohntem Geschmack verschrieben, so kann man es für die Kinder mit Fruchtsaft, Tee oder Muttermilch mischen - nur muss man hier darauf achten, dass das Fläschchen mit Frucht- und Hustensaft wirklich leer getrunken. Leider dürfen nicht alle Tropfen so verdünnt werden, diese kann man mit einer Spritze (natürlich ohne Nadel) verabreichen.

Medikamente im Straßenverkehr

Ungefähr 20 Prozent aller Unfälle gehen auf den Einfluss von Medikamenten zurück. Für Fahrer, die unter Einfluss von Medikamenten am Steuer sitzen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben - Führerscheinentzug oder den Verlust des Unfall-Versicherungsschutzes. Wer unter Medikamenteneinfluss fährt, handelt fahrlässig - auch wenn er über die negativen Wirkungen des Medikamentes nicht informiert ist. Der Beipackzettel gibt Auskunft, ob das Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinflussen kann oder nicht.

Vorsicht bei Medikamenten am Steuer!

Rund 20 Prozent aller Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Sie haben oft ähnliche Wirkungen wie Alkohol, setzen die Reaktionsschnelligkeit und die realistische Einschätzung von Gefahren herab. Hat man beispielsweise nach der Einnahme Schwindelgefühle oder kann nicht mehr klar sehen, gilt auf alle Fälle: Hände weg vom Steuer!

Nicht nur Psychopharmaka, Schlaf- oder Beruhigungsmittel wirken sich auf die Fahrtüchtigkeit aus. Auch scheinbar harmloser Hustensaft oder Nasentropfen können das Fahrverhalten beeinflussen. Man kann hier vorbeugen, indem man das Medikament erst nach der Fahrt einnimmt oder ein anderes Arzneimittel benutzt. Bei Heuschnupfen ist es außerdem ratsam, sich einen Pollenfilter in den Wagen einbauen zu lassen.

Medikamente - Wie lange sind sie haltbar?

Kann ich das Medikament noch gebrauchen? Ist es noch haltbar? Was hat es mit dem Verfalldatum und dem Anbruchdatum eines Medikaments auf sich? Habe ich das Medikament richtig gelagert? Das sind Fragen, die sich jeder vor dem Griff in den Medikamentenschrank stellen sollte.

Haltbarkeitsdatum bei Medikamenten: Anbruch oder Verfall

Medikamente sind nur begrenzt haltbar. Deshalb findet man sowohl auf der äußeren Verpackung als auch auf dem Arzneimittelgefäß selbst das aufgedruckte Verfallsdatum. Wird dieses Datum überschritten, sollten Sie die Medikamente nicht mehr anwenden. Die Wirkung ist dann nicht mehr gewährleistet. Außerdem können unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. So können Salben mit abgelaufenem Verfalldatum die Haut reizen, weil sich die Inhaltsstoffe zersetzt haben. Neben dem Verfalldatum ist das Anbruchsdatum von Bedeutung. Notieren Sie immer den Tag des Anbruchs direkt auf dem Arzneimittelgefäß. Bei Augentropfen ist das besonders wichtig. Diese dürfen nach Anbruch nur noch 4 - 6 Wochen benutzt werden, da bei einer längeren Anwendung die Gefahr besteht, dass sich die Augen infizieren. Auch viele Salben, Cremes, Säfte und Tropfen sollten nur über einen bestimmten Zeitraum benutzt werden. Fragen Sie hierzu im Einzelfall Ihren Apotheker um Rat.

Wohin mit verfallenen Medikamenten? Die Apotheke hilft!

Medikamente gehören nicht in den normalen Abfall. Ihre Apotheke hilft Ihnen gerne bei der Entsorgung ihrer alten Medikamente.

Medikamente richtig lagern

Kein Mensch kommt auf die Idee, Butter auf der Heizung zu lagern. Bei Medikamenten sind viele Menschen nachlässiger. Sie werden im Sommer bei hohen Temperaturen im Medizinschrank aufbewahrt oder auch mal im Auto vergessen - wo das Thermometer bis auf über 50 Grad Celsius steigen kann. Manchmal stehen sie in der Küche oder im Bad, wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind.

Medikamente richtig entsorgen

Was tun mit alten Arzneimitteln? In den Abfluss oder die Toilette gehören sie nicht. Und längst nicht mehr jede Apotheke nimmt abgelaufene Medikamente zurück. Doch es gibt eine ganze Reihe anderer Entsorgungsmöglichkeiten.

Jede fünfte Tablette landet nach Schätzungen von Experten auf dem Müll1. So haben sich unsachgemäß entsorgte Pillen, Tinkturen und Salben zu einem ernst zu nehmenden Umweltproblem entwickelt. Viel zu oft werden abgelaufene Medikamente über Toilette oder Ausguss entsorgt. Das Problem: Ein Großteil der Wirkstoffe kann in Kläranlagen nur langsam oder gar nicht abgebaut werden. Immer häufiger können deswegen in Flüssen, im Grundwasser und sogar vereinzelt im Trinkwasser Arzneimittelwirkstoffe nachgewiesen werden.

Auswirkung auf die Umwelt

Studien zeigen, dass beispielsweise männliche Fische verweiblichen, wenn sie hohen Östrogenkonzentrationen im Wasser ausgesetzt sind2. Die weiblichen Hormone können unter anderem von der Anti-Baby-Pille stammen, gelangen jedoch hauptsächlich über den Urin in den Wasserkreislauf. Eine korrekte Entsorgung der Medikamente schafft hier also kaum Abhilfe. Das Beispiel zeigt aber, wie sich arzneiliche Wirkstoffe auf die Umwelt auswirken können. Welche Folgen generell Arzneimittelrückstände im Wasser für den Menschen haben können, ist allerdings noch weitestgehend ungeklärt. Trotzdem sollte möglichst vermieden werden, dass die Substanzen in den Wasserkreislauf gelangen. Wie entsorgt man also den übrig gebliebenen Hustensaft oder das abgelaufene Antibiotikum richtig, wenn Spüle und Ausguss tabu sind?

Bis 2009 war die sprichwörtlich sauberste und einfachste Lösung, die Medikamente zur nächsten Apotheke zu bringen und die Entsorgung in fachmännische Hände zu übergeben. Aufgrund einer Änderung der Verpackungsverordnung kann es aber sein, dass einzelne Apotheken diesen Service aus Kostengründen jetzt nicht mehr anbieten. Ein kurzer Anruf genügt jedoch meistens, um zu erfahren, ob die jeweilige Apotheke alte Medikamente entgegennimmt.


Am besten bei der Apotheke abgeben

Grundsätzlich können Medikamente auch in der grauen Restmülltonne entsorgt werden – solange eine haushaltsübliche Menge nicht überschritten wird. Denn seit der Hausmüll fast ausschließlich den Müllverbrennungsanlagen zugeführt wird, werden die arzneilichen Wirkstoffe auf diesem Weg zerstört, sodass sie keine Auswirkungen mehr auf die Umwelt haben. Allerdings wird auch Hausmüll nicht immer verbrannt, sondern landet manchmal auch auf einer Mülldeponie. Von hier aus können die arzneilichen Wirkstoffe ebenfalls ins Grundwasser gelangen. Die jeweiligen Kreis- und Stadtverwaltungen informieren, ob der Inhalt der grauen Tonne verbrannt oder auf einer Deponie gelagert wird. Das Umweltbundesamt weist aber darauf hin, dass die Entsorgung von Arzneimittelresten nach wie vor am besten über ein Sammelsystem bei den Apothekern gewährleistet ist.

Denn bei der Entsorgung über die graue Tonne gibt es einiges zu beachten: Kinder können die weggeworfenen Tabletten beispielsweise leicht für bunte Bonbons halten und in den Mund stecken. Jährlich kommt es bei schätzungsweise 140.000 bis 160.000 Kleinkindern in Deutschland zu einer Vergiftung durch Arzneimittel1. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es ratsam, die Arzneimittel mit dem restlichen Hausmüll gut zu vermischen, damit sie nicht so leicht gefunden werden können. Übriggebliebene Tabletten sollten außerdem nicht aus der Blisterverpackung gedrückt, sondern samt Verpackung weggeworfen werden. Auch durch Einschlagen in Papier können Arzneimittel „getarnt“ werden. Spritzen und Kanülen sollten dagegen immer in stichfesten Gefäßen gesammelt werden, bevor sie in den Hausmüll kommen.

Der „Grüne Punkt“, der sich auf Verpackungen befindet, bezieht sich bei Arzneimitteln im Übrigen nur auf die Verpackung und nicht auf den Inhalt. Papierverpackungen können natürlich problemlos in Papiertonnen oder - containern und Kunststoffverpackungen in den gelben Tonnen oder in den dafür vorgesehenen Säcken entsorgt werden.

Medikamentenmissbrauch

Medikamente weisen nach Nikotin und Alkohol das drittgrößte Missbrauchspotential auf: nach Angabe der Hauptstelle gegen Suchtgefahren betreiben rund 1,4 Mio. Deutsche Medikamentenmissbrauch. Da es sich hier um ein Tabuthema handelt, wird eine drohende Abhängigkeit häufig nicht rechtzeitig erkannt - der Weg in die Abhängigkeit ist kurz, der Weg hinaus hart und ohne therapeutische Betreuung fast unmöglich.

Dabei ist nur wenigen bekannt, dass nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel abhängig machen können, sondern auch Nasentropfen, Abführ- und Schmerzmittel, die ohne Rezept erhältlich sind.

Vom Medikament gegen Schnupfen zur Abhängigkeit

Wenn die Nase läuft, verabreichen sich viele Erkrankte gefäßverengende Wirkstoffe, die in vielen Nasentropfen enthalten sind. Doch nimmt man diese länger als fünf Tage ein, vermindert sich die Wirkung und die Nasenschleimhaut wird geschädigt. Die Folge ist eine "trockene" Nase mit Krusten, Blutungen und eventuell Atembehinderungen. Der Erkrankte meint, die Nasentropfen noch weiter zu benötigen. Ein längerer Missbrauch kann sogar zum Geruchsverlust führen. Beachten Sie hier also genau die Anweisungen Ihres Arztes oder Apothekers.

Vorsicht bei Abführmitteln

Es herrscht irrtümlich die Meinung vor, dass Aloe, Faulbaum oder Rhabarber milde Abführmittel seien, da sie ja pflanzliche Abführmittel sind: Doch sind sie wahre Darmputzer! Sie erhöhen das Wasservolumen im Darm, um den Abführeffekt zu erreichen, was aber auch zum Verlust von Natrium- und Kaliumionen führt. Das wiederum verstärkt die Verstopfung. Ein Teufelskreis beginnt. Langfristig kann noch Appetitlosigkeit, Muskelschwäche oder Herzrhythmusstörungen hinzukommen. Gehen Sie also mit pflanzlichen Abführmitteln vorsichtig um und beachten Sie immer die Ratschläge Ihres Arztes oder Apothekers.

Kopfschmerzen durch Schmerzmittel

Es kommt vor, das regelmäßig eingenommene Schmerzmittel zu Dauerkopfschmerz führen. Geht der Erkrankte den Ursachen seines Leidens nicht auf den Grund, meint er, mehr Schmerzmittel nehmen zu müssen: Die Abhängigkeit ist da. Doch sind z.B. bei Migräne Schmerzmittel nicht immer erste Wahl, um das Leiden zu lindern. Es gibt Alternativen, die nicht in die Anhängigkeit führen. Fragen Sie hierzu Ihren Arzt oder Apotheker.

Tabletten, Salben oder Sirup - Warum welche Form?

Was ist der Unterschied zwischen einer Salbe und einer Creme? Woran erkennt man ein Dragee? Medikamente sind in der Apotheke in unterschiedlicher Form erhältlich – aus verschiedenen Gründen. Hier finden Sie einfache und kurze Erklärungen.

Die gebräuchlichsten Formen von Medikamenten und ihre Funktionsweisen sind:

  • Tabletten werden mit viel Wasser geschluckt, der Wirkstoff wird dann im Magen oder Darm aufgenommen. Sie enthalten Füllstoffe wie Milchzucker und sogenannte Sprengmittel, die die Auflösung einer Tablette in Flüssigkeit beschleunigen sollen. Daher ist es wichtig, dass Tabletten mit ausreichend Wasser eingenommen werden.

  • Brausetabletten werden zuerst in Wasser aufgelöst und dann getrunken. Sie enthalten im Gegensatz zu normalen Tabletten Brausezusätze wie Natriumcarbonat, die zur raschen Auflösung der Tablette beitragen, und Geschmacksstoffe wie Zitronenaroma.

  • Dragees setzen sich aus einem Drageekern und einer umhüllenden Schicht zusammen, die meistens aus Zuckermolekülen besteht. Die Hülle schützt das Medikament vor äußeren Einflüssen und kann darüber hinaus magensaftresistent sein, damit der Wirkstoff erst im Darm freigesetzt wird. Die Schicht dient aber auch häufig dazu, die Geschmacksnerven vor dem unangenehmen Geschmack eines Wirkstoffes schützen – oder lediglich dazu, das Hinunterschlucken des Medikaments zu erleichtern. Dragees werden am besten unzerkaut mit Flüssigkeit eingenommen.

  • Filmtabletten haben einen ähnlichen Aufbau wie Dragees. Der Unterschied liegt im Überzug: Dieser besteht hier nur in einer dünnen Schicht aus einem Polymer. Auch solche Überzüge können beispielsweise magensaftresistent sein.

  • Kapseln besitzen eine Gelatinehülle, in deren Innerem sich der feste, flüssige oder pastenartige Wirkstoff befindet. Kapseln können auch Wirkstoffpellets mit unterschiedlicher Freisetzungszeit enthalten. Man nimmt sie mit viel Flüssigkeit ein. Sie dienen meistens der oralen Aufnahme eines Medikaments, aber es gibt auch Kapseln, die vaginal oder rektal eingeführt werden müssen.

  • Schmelztabletten werden bei ihrer Herstellung gefriergetrocknet und lösen sich nach der Einnahme bereits im Mund auf. Sie müssen also nicht zusammen mit Wasser eingenommen werden.

  • Pastillen sind verfestigte Flüssigkeiten, die meist zusammen mit Gummi Arabicum in Formen gegossen wurden. Die enthaltenen Wirkstoffe werden dann durch Lutschen herausgelöst.

  • Lutschtabletten werden oral eingenommen und sollten bis zur völligen Auflösung im Mund belassen werden, damit ihre Wirkstoffe über die Mundschleimhaut aufgenommen werden können. Dies ist beispielsweise bei der Behandlung von Erkrankungen des Mund- oder Rachenraums erwünscht, aber auch wenn der Wirkstoff sofort in den Blutkreislauf übergehen soll.

  • Tropfen sind flüssig und haben meist eine hohe Konzentration an Wirkstoffen. Sie enthalten außerdem häufig Alkohol.

  • Saft wird oft bei Kindern angewendet. Er enthält häufig Geschmackszusätze.

  • Sirup besteht zum Großteil aus einer konzentrierten Zuckerlösung, die Träger für die Wirkstoffe ist.

  • Suspensionen sind flüssig. Sie enthalten nicht-lösliche Stoffe, die sich auf dem Boden der Flasche absetzen. Deshalb müssen Suspensionen vor jedem Gebrauch geschüttelt werden, um die Wirkstoffe gleichmäßig zu verteilen. Je nach Wirkstoff können sie innerlich und äußerlich angewendet werden.

  • Salben sind meistens sehr fetthaltige streichfähige Arzneizubereitungen, in denen sich die Wirkstoffe fein verteilt befinden. Meistens handelt es sich um Wasser-in-Öl-Emulsionen. Sie lassen sich mit Wasser nicht abwaschen und sind nur zur äußerlichen Anwendung gedacht.

  • Cremes haben eine weichere Konsistenz als Salben und enthalten meistens größere Mengen Wasser. Dabei unterscheidet man Wasser-in-Öl-Emulsionen, die deutlich fettreicher sind als Öl-in-Wasser-Emulsionen. Beide Formen werden je nach Bedarf eingesetzt.

  • Lotionen sind Öl-in-Wasser-Emulsionen in denen der Wirkstoff enthalten ist. Sie dienen meistens der Behandlung oder Pflege der Haut.

  • Gels werden ebenfalls auf die Haut aufgetragen. Es gibt aber auch solche, die beispielsweise zur Anwendung im Mund geeignet sind. Gels haben einen sehr hohen Wassergehalt, was neben der jeweiligen Wirkung des Arzneistoffes auch einen kühlenden Effekt hat.

  • Pflaster: Bei so genannten TTS-Pflastern (Transdermale Therapeutische Systeme) sind die Wirkstoffe in eine Membran eingearbeitet. Die Pflaster werden auf die Haut geklebt. Der Wirkstoff wird so über einen langen Zeitraum gleichmäßig an den Körper abgegeben.

  • Zäpfchen (Suppositorien) sind feste Arzneiformen. In der Regel sind sie zylinder- oder torpedoartig geformt, damit sie leichter in den Mastdarm oder die Scheide eingeführt werden können. Sie bestehen aus einer Substanz, die bei Körpertemperatur schmilzt und so den enthaltenen Wirkstoff freisetzt. Zäpfchen sind besonders hitzeempfindlich.

  • Dosier-Aerosole sind kleine, unter hohem Druck stehende Gasbehälter. Bei jedem Sprühstoß wird eine bestimmte Menge Arzneistoff mit Hilfe eines Treibgases abgegeben. Dieser wird durch gleichzeitiges Einatmen in die Lungen aufgenommen.

  • Sprays ermöglichen die feine Verteilung eines Arzneistoffes. Neben Sprays mit Treibgas gibt es Sprays, die mittels eines Pumpmechanismus ihren Wirkstoff freigeben.

  • Granulate bestehen aus kleinen Körnchen, die aus dem Wirkstoff und Hilfsstoffen bestehen. Sie können je nach Art pur oder in Wasser gelöst eingenommen werden.

  • Tees bestehen aus getrockneten und meist zerkleinerten Pflanzenbestandteilen, die mit heißem Wasser übergossen werden. Auf diese Weise lösen sich die Pflanzeninhaltstoffe (Wirkstoffe) zum großen Teil. Tees sollten möglichst warm getrunken werden.

Zuzahlungsregelung

Ihre Apotheke ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestags zur Gesundheitsreform gesetzlich verpflichtet, für die gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben. Wie hoch ist die Zuzahlung?

Grundsätzlich gilt:

Medikamente unter 50€ pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89€ kostet, zahlen sie auch nur 1,89€)
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€ 10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€)
Medikamente über 100€ pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ kostet, zahlen sie auch nur 10€)
Verbandmittel 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€
Rezepturen 10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und maximal 10€

Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Die Hausapotheke

Wer Medikamente im Haus aufbewahrt, der sollte das in einer so genannten Hausapotheke tun. Werden für kleinere oder auch größere Verletzungen bei Kindern oder bei Krankheiten Medikamente benötigt, so ist eine zentrale "Anlaufstelle" besser als diverse Schubladen, Schränke oder Regale.

Wohin mit Medikamenten im Haushalt

Medikamentenschränke gibt es in verschiedenen Ausführungen. Egal für welches Material man sich entscheidet, wichtig ist, dass er abschließbar ist! Medikamente gehören nämlich nicht in die Hände von Kindern oder geistig verwirrten Personen.

Als Orte für eine Hausapotheke eignen sich z.B. der Flur oder das Schlafzimmer. In jedem Fall sollte es sich um einen kühlen und trockenen Raum handeln, da in diesem Klima Medikamente am längsten haltbar bleiben. Aus diesem Grund scheidet das Badezimmer aus!

Was gehört in die Hausapotheke?

Eine Hausapotheke sollte gut durchorganisiert sein, damit sie nicht zur "Medikamentenmüllhalde" verkommt. Neben den persönlichen Medikamenten, die der Arzt verschrieben hat oder die man sonst täglich braucht, sollte sie auch Mittel zur Versorgung von Verletzungen (Sportverletzungen, Schnittwunden etc.) oder Unwohlsein wie Übelkeit oder Erkältungen enthalten. Bei der Zusammenstellung Ihrer Hausapotheke sollten Sie sich von Ihrer beraten lassen.

Eine Check-Liste mit den notwendigsten Medikamenten:

Medikamente zur Selbstmedikation (rezeptfreie Arzneimittel):

- Schmerz- und Fiebertabletten
- Erkältungsmittel gegen Husten, Halsschmerzen, Schnupfen
- Tabletten gegen DurchfallTabletten gegen Verstopfung
- Mittel gegen Sodbrennen
- Mittel gegen Blähungen und Völlegefühl
- Mittel gegen Übelkeit und Magendrücken
- Mittel gegen Insektenstiche
- Wunddesinfektionsmittel
- Wund- und Brandgel
- Anti-Allergikum

Verbandmittel (Äußere Verletzungen):

Mullbinden
- Elastische Binden
- Verbandklammern
- Verbandpäckchen
- Rolle Heftpflaster
- Pflaster-Strips
- Verbandwatte
- Dreiecktücher
- Sicherheitsnadeln
- Kühlpack (chemisch oder für den Kühlschrank)
- Splitter-Pinzette
- Verbandschere
- Plastikhandschuhe

Individuelle Arzneimittel:

Alle Medikamente, die der Arzt verschrieben hat

Krankenpflegemittel:

- Fieberthermometer
- Einmalhandschuhe
- Wattestäbchen
- Desinfektionsmittel
- Wärmflasche

Notwendige Zusatzinformationen:

- Erste-Hilfe-Anleitung
- Notfall-Rufnummern (Polizei, Notarzt, Feuerwehr)
- Wichtige Notfalladressen (Ärzte, Krankenhäuser, Vergiftungszentren)



Medikamente richtig aufbewahren

Medikamente sollten nur in der Originalverpackung mit Beipackzettel aufbewahrt werden. Alle notwendigen Informationen über das entsprechende Medikament kann man dort nachlesen. Nur so ist garantiert, dass die Anwendung korrekt erfolgt. Nur richtig angewendete Medikamente können auch richtig wirken.

Auf der Verpackung von Medikamenten sollte direkt beim Öffnen das Tagesdatum notiert werden. So kann die Hausapotheke mit wenigen Blicken daraufhin kontrolliert werden, was aussortiert werden muss. Abgelaufene oder bereits vor längerer Zeit angebrochene Medikamente sollten nicht mehr benutzt werden, da chemische Prozesse häufig die Inhaltsstoffe verändern. Die Medizin wirkt dann einige Zeit nach dem Öffnen nicht mehr oder kann sogar schädlich sein. Bei Salben beispielsweise beträgt die so genannte Aufbrauchfrist in der Regel sechs Wochen.

In jedem Fall sollte einmal jährlich sollte der Inhalt überprüft werden. Abgelaufene Arzneimittel, verstaubtes Verbandsmaterial, eingetrocknete Salben oder angerostete Scheren haben nichts mehr in einer Hausapotheke zu suchen.

Die Reiseapotheke

Die Zusammenstellung einer guten Reiseapotheke auf die Schnelle ist kein Problem. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Ein Schmerzmittel, ein Medikament gegen Reiseübelkeit sowie gegen Durchfall, ein Arzneimittel gegen Schnupfen und Halsschmerzen, aber auch Pflaster, Mullbinden, Schere und Desinfektionsmittel gehören zur Standardausrüstung. Im Urlaub kommen viele Faktoren zusammen, die die Aktivierung der lästigen Krankheitserreger begünstigen. Einmal motiviert vermehren sich die tückischen Mikroorganismen innerhalb weniger Stunden wie in einer Kettenreaktion millionenfach. Um diese Kettenreaktion und die Bildung hässlicher und schmerzhafter Lippenbläschen zu stoppen, sollten Sie für alle Fälle eine Lippenherpescreme parat haben. Gleiches gilt für eine niedrig dosierte Cortison-Creme zur kurzfristigen Anwendung, falls Sie zur sogenannten Sonnenallergie mit juckenden, geröteten kleinen Quaddeln an Armen und Beinen neigen. Die Salbe hilft Ihnen übrigens im wahrsten Sinne des Wortes, mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Auch bei Insektenstichen mit quälendem Juckreiz kommen Sie besser über die Nacht. Ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor, das ganz speziell auf Ihren Hauttyp ausgerichtet ist, solte keinesfalls fehlen. Wir stellen Ihnen gerne Ihre Reisapotheke speziell auf Sie zugeschnitten zusammen.

Homöopathie

Was ist Homöopathie?

Der Begriff Homöopathie stammt aus dem Griechischen "homoion" (= ähnlich, gleich) und "pathos" (= Leiden, Krankheit).

Substanzen oder Medikamente, die in hoher Dosierung eine ähnliche Krankheit verursachen würden, werden aufbereitet und in wesentlich kleinerer Menge verabreicht. Durch Anregung der körpereigenen Abwehrkräfte wird der Körper bei der Heilung unterstützt. Die Homöopathie ist eine Reiz- und Regulationstherapie.

Somit wird "Ähnliches durch Ähnliches geheilt" (lat. "similia similibus curentur").

Schon Hippokrates in vorchristlicher griechischer Zeit und Paracelsus im Mittelalter machten sich diese "Ähnlichkeitsregel" bei ihren Heilmethoden zu Nutze. Wiederentdeckt und erheblich durch Forschungen und Selbstversuche ausgebaut wurde das homöopathische Prinzip von Samuel Hahnemann vor mehr als 200 Jahren.

Ein Beispiel für die Ähnlichkeitsregel:

Der Stich der Biene erzeugt brennende Schmerzen mit Schwellungen. Leidet ein Kranker unter brennenden (Hals)-Beschwerden mit Schwellung, wird der Homöopath eben dieses ähnliche "brennende Gift der Biene" (Apis mellifica) verordnen, jedoch in einer aufbereiteten Form mit geringerem Wirkstoffgehalt. Dieses homöopathische Aufbereiten nennt man "Potenzieren". Es wird somit ein Reiz gesetzt, der die Heilung beschleunigt.

Ganz anders geht die Allopathie (Griechisch: "allo" = anders, entgegen) bei brennenden Halsbeschwerden vor: gegen die Halsschmerzen werden Schmerzmittel gegeben, gegen die Rötung Lutschtabletten, gegen die Bakterien Antibiotika, gegen die Schwellung evtl. kühlende Umschläge.

Wie wende ich homöopathische Mittel an?

Behalten Sie das homöopathische Arzneimittel möglichst lange im Mund, eine halbe Stunde davor und danach sollten Sie nichts essen und trinken. Vermeiden Sie mentholhaltige Medikamente, Zahnpasten und Kaugummis ebenso wie Einreibungen mit Campher oder ätherischen Ölen.

Homöopathische Mittel beeinflussen andere Medikamente nicht und können die ärztliche Behandlung gut unterstützen. Andererseits wird die Wirkung der Homöopathika durch starke Medikamente abgeschwächt.

Bei schweren und chronischen Erkrankungen sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen. Der Arzt kann gegebenenfalls auch bei diesen Erkrankungen homöopathische Medikamente verordnen.

Dosierung von homöopathischen Mitteln

In unserem Bereich "Homöopathie kennen lernen" werden Erkrankungen aufgeführt, bei denen Sie sich selbst helfen können, die also zur Selbstmedikation geeignet sind. Sie müssen aber auch selbst erkennen, wo die Grenzen dieser Selbstmedikation liegen und sich rechtzeitig für einen Arztbesuch entscheiden!

In der Selbstmedikation kommen zumeist D-Potenzen (D 4 bis D 12) oder C-Potenzen (C 4 bis C 12) zum Einsatz. Beispiel: Aconitum D 6 bei Erkältung mit hohem Fieber.

Bei chronischen Erkrankungen und bei Homöopathika, die den "ganzen Menschen" behandeln (Personotropie) werden nach intensiver Anamnese und individueller Vorgehensweise oft auch sogenannte Hochpotenzen eingesetzt (D 30 bis D 200, C 30 bis C 200, z. B. 1 x wöchentlich 5 Tropfen). Hier erfolgt die Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker.

Dosierung (soweit nicht anders verordnet):

Erwachsene und Schulkinder:
5 Kügelchen (Globuli), 5 Tropfen oder 1 Tablette zumeist als D 6-Potenz
bei sehr akuten Erkrankungen: stündlich oder in noch kürzeren Abständen
bei weniger akutem oder abklingendem Krankheitsbild (häufigste Dosierung): 3 x täglich oder häufiger
bei chronischer Erkrankung: 2 x täglich oder seltener (unter ärztlicher Behandlung).
Wenn sich das Krankheitsbild bessert, kann die Dosis zunächst reduziert, dann das Medikament ganz abgesetzt werden.

Kleinkinder:
Kleine Kinder erhalten 3 Kügelchen oder 2 Tropfen in Wasser verdünnt.